§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „AGB“ oder „Geschäftsbedingungen“) zwischen der HPS Agency GmbH, Max-Planck-Straße 22, 50858 Köln, Deutschland (nachfolgend: „Auftragnehmerin“) und dem Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“, Auftragnehmerin und Auftraggeber nachfolgend jeweils einzeln „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien und gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge.
(2) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(3) Die nachfolgenden AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote der Auftragnehmerin (z. B. auf ihrer Website, auf ihren Social-Media-Profilen, im Modulkatalog, in Broschüren oder in Auftragsangeboten) sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.
(2) Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch die Auftragnehmerin zustande.
§ 3 Leistungen der Auftragnehmerin
(1) Die Auftragnehmerin erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen (nachfolgend: „Dienstleistungen“).
(2) Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
(3) Die Auftragnehmerin bestimmt Ort und Zeit der Dienstleistungserbringung und unterliegt insoweit keinen Weisungen durch den Auftraggeber.
(4) Soweit im Rahmen der Dienstleistungserbringung Abstimmungs-, Änderungs- oder Korrekturleistungen vorgesehen sind, hat der Auftraggeber Anspruch auf maximal zwei kostenfreie Korrekturschleifen, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde. Weitergehende Änderungs- oder Korrekturwünsche gelten als Mehrleistungen gemäß § 6 Absatz 4 der AGB und werden gesondert vergütet.
(5) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erbringung der Dienstleistungen geeigneter und sorgfältig ausgewählter Dritter zu bedienen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.
(6) Die vertraglich geschuldete Leistung ist mit der ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen erbracht. Die Auftragnehmerin schuldet keinen bestimmten Erfolg.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin bei der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistungen in angemessener Weise zu unterstützen (nachfolgend: „Mitwirkungspflichten“). Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige, vollständige und unentgeltliche Bereitstellung sämtlicher für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Inhalte, Logos, CI-Materialien, technischen Voraussetzungen, Zugänge sowie Zugangsdaten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen richtig, vollständig und aktuell sind.
(2) Zu den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gehören ferner die rechtzeitige Erteilung erforderlicher Freigaben sowie die Teilnahme an vereinbarten Besprechungen. Sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren, sind Freigaben innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen zu erteilen. Ersatztermine sind, sofern eine Teilnahme an vereinbarten Besprechungen nicht möglich ist, ebenfalls innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen zu benennen.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Ausführungsfristen angemessen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen, Leistungseinschränkungen oder Mehrkosten, die auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen.
§ 5 Preise, Abrechnung und Zahlungsmittel
(1) Die in den Angeboten der Auftragnehmerin (z. B. auf der Website, in Social-Media-Profilen, in Broschüren oder in Auftragsangeboten) angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen werden von der Auftragnehmerin per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebenen Kontaktdaten übermittelt. Die Rechnung gilt am Tag der Versendung der E-Mail als zugegangen.
(3) Alle Zahlungen sind ohne Abzug auf das von der Auftragnehmerin in den Rechnungen angegebene Geschäftskonto zu leisten.
(4) Zulässige Zahlungsmittel sind Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal sowie die Zahlung auf Rechnung. Andere Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert.
§ 6 Vergütung
(1) Die Parteien vereinbaren eine Vergütung (nachfolgend: „Vergütung“), die vom Auftraggeber an die Auftragnehmerin zu entrichten ist.
(2) Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Vergütung bei Vertragsbeginn in voller Höhe fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung auf das Geschäftskonto der Auftragnehmerin zu überweisen. Dies trägt dem berechtigten Interesse der Auftragnehmerin an Planungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Disposition personeller, zeitlicher und sachlicher Ressourcen, Rechnung.
(3) Eine Ratenzahlung ist nur bei gesonderter Vereinbarung möglich. Höhe und Fälligkeit der Raten richten sich nach dem vereinbarten Zahlungsplan. Die einzelnen Raten sind jeweils monatlich im Voraus fällig.
(4) Leistungen, die über den ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (nachfolgend: „Mehrleistungen“), werden nach Aufwand berechnet. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage eines Stundensatzes von 220,00 EUR zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung bleibt auch bei einer Pausierung der Dienstleistungen auf Wunsch des Auftraggebers bestehen.
§ 7 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
b) im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
c) für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin beruhen; sowie
d) für Schäden, die auf der fahrlässigen Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“), beruhen, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu erwartenden Schaden.
(2) Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.
§ 8 Verschwiegenheitspflicht
(1) Die Parteien sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch über die Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus.
(2) Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung überlassenen und bekanntgewordenen vertraulichen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten, Unterlagen, Geschäftsgeheimnisse und sonstiges Know-how, der jeweils anderen Partei (nachfolgend: „vertrauliche Informationen“) streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei keinem Dritten gegenüber zu offenbaren oder weiterzugeben. Erlaubt ist die Offenbarung oder Weitergabe, soweit es zur Leistungserbringung erforderlich ist.
(3) Die Verpflichtung gemäß Absatz 1 gilt nicht für solche vertraulichen Informationen, die
a) ohne eine Verletzung dieser Verschwiegenheitsvereinbarung zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits öffentlich bekannt sind; oder
b) die jeweilige Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenlegen muss.
(4) Erlaubt ist die Weitergabe an gesetzlich zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Dritte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater).
§ 9 Arbeitsergebnisse
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verbleiben sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte und sonstige Rechte an geistigem Eigentum, an allen im Rahmen des Vertrags durch die Auftragnehmerin bereitgestellten Informationen, Materialien, Konzepte, Methoden, Unterlagen sowie sonstigen Arbeitsergebnissen ausschließlich bei der Auftragnehmerin.
(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die in Absatz 1 genannten Inhalte und Arbeitsergebnisse für andere als die vertraglich ausdrücklich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.
§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Auftraggeber ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder wird von der Auftragnehmerin nicht bestritten.
(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer gemäß § 14 BGB darf er ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der Gegenanspruch unbestritten oder entscheidungsreif ist.
§ 11 Nennung als Referenz
(1) Ist der Auftraggeber Unternehmer gemäß § 14 BGB, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Auftraggeber während der Vertragslaufzeit sowie für ein Jahr nach Vertragsende als Referenz zu benennen.
(2) Die Referenznennung umfasst die Verwendung des Namens, der Firma sowie des Logos des Auftraggebers ausschließlich zu Zwecken der Eigenwerbung der Auftragnehmerin (insbesondere auf der Website, in Präsentationen, Angeboten oder auf Social-Media-Kanälen).
(3) Berechtigte Interessen des Auftraggebers, insbesondere Geheimhaltungsinteressen oder entgegenstehende vertragliche Verpflichtungen, bleiben unberührt. Der Auftraggeber kann der Referenznennung aus wichtigem Grund widersprechen.
§ 12 Abwerbeverbot
(1) Ist der Auftraggeber Unternehmer gemäß § 14 BGB, verpflichtet er sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von einem Jahr nach dessen Beendigung weder unmittelbar noch mittelbar Mitarbeitende der Auftragnehmerin noch von dieser eingesetzte Lieferanten, von der Auftragnehmerin gemäß § 3 Absatz 5 der AGB eingesetzte Dritte oder sonstige Erfüllungsgehilfen abzuwerben, einzustellen oder in sonstiger Weise vertraglich oder faktisch zu beschäftigen.
(2) Als Abwerbung gilt insbesondere jede gezielte Einflussnahme, die darauf abzielt, ein bestehendes Vertrags- oder Arbeitsverhältnis zu beenden oder nicht fortzuführen, unabhängig davon, ob die Kontaktaufnahme direkt oder über Dritte erfolgt. Eine allgemeine, nicht gezielt auf die in Absatz 1 genannten Personen oder Unternehmen gerichtete Stellenanzeige stellt keine Abwerbung im Sinne dieser Regelung dar.
(3) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das vorstehende Abwerbeverbot verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von der Auftragnehmerin nach billigem Ermessen festgesetzt und kann im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt, wobei eine geleistete Vertragsstrafe auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet wird.
§ 13 Haftung für Direktansprache
(1) Soweit die Auftragnehmerin im Auftrag des Auftraggebers Maßnahmen der Direktansprache, insbesondere Cold Calls, Cold E-Mails oder vergleichbare Kontaktaufnahmen gegenüber Dritten, durchführt, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalte, Zielgruppen, Kontaktdaten und Weisungen.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass die Durchführung der beauftragten Maßnahmen rechtlich zulässig ist, insbesondere wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht, und dass sämtliche hierfür erforderlichen Einwilligungen und Informationen vorliegen.
(3) Die Auftragnehmerin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Zulässigkeit der Direktansprache und haftet nicht für Rechtsverstöße, behördliche Maßnahmen, Abmahnungen, Bußgelder oder sonstige Nachteile, die aus der Durchführung der Direktansprache resultieren, soweit diese auf den vom Auftraggeber vorgegebenen oder genehmigten Inhalten, Zielgruppen, Kontaktdaten oder Weisungen beruhen.
(4) Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von Kosten, Schäden und Aufwendungen frei, die im Zusammenhang mit der beauftragten Direktansprache geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Auftragnehmerin beruhen.
§ 14 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die Auftragnehmerin hat das Recht, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die geplanten Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Auftraggebers zu der Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerspricht.
(2) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
(3) Widerspricht der Auftraggeber der Änderung der AGB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Die Auftragnehmerin behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.
(4) Eine Änderung der AGB mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers ist jederzeit möglich.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Im Falle der Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einer dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Geschäftsbedingung ist durch eine Geschäftsbedingung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sind die Gerichte am Sitz der Auftragnehmerin ausschließlich zuständig, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Die Auftragnehmerin ist jedoch in allen Fällen berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.